Patenschaften für Flüchtlingskinder
Patenschaften für Flüchtlingskinder

Kindern Zeit schenken

Patenschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Kanton Schwyz

Im Kanton Schwyz betreut Caritas Schweiz rund 25 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Um sie bei ihrer Integration zu fördern, sucht die Caritas offene und interessierte Menschen, die eine persönliche Patenschaft übernehmen.

In der Schweiz angekommen, kämpfen sich unbegleitete, minderjährige Flüchtlingskinder allein durchs Leben. Sie lernen die Sprache, versuchen die Kultur und Normen der neuen Heimat zu verstehen und verbringen den grössten Teil des Tages in ihrem Wohnheim, ohne weiteren Kontakt zur Bevölkerung. 

Das Ziel der Patenschaften ist es, den Kindern und Jugendlichen stabile und längerfristige Bezugspersonen zu vermitteln, die sie auf ihrem weiteren Weg begleiten. Mit ihrer Zeit schenken Patinnen und Paten einem Flüchtlingskind Wertvolles: 

  • ungeteilte Aufmerksamkeit
  • Kontakt zur einheimischen Bevölkerung
  • eine Chance, sich in der Schweiz besser zurecht zu finden  

Wertvolle Unterstützung im Alltag

Patinnen und Paten geben den jugendlichen Flüchtlingen die Chance, ihre Alltagssprache zu fördern und erleichtern ihnen so den Einstieg in eine neue Kultur. Ausserdem können sie so ein paar schöne Stunden ausserhalb der Flüchtlingsunterkunft verbringen.

Patenschaften für Flüchtlingskinder

Fragen und Antworten

Pate oder Patin können alle werden, die Zeit und den Willen haben, ein Flüchtlingskind zu begleiten. Spezielle Kenntnisse zum Asylwesen in der Schweiz sind nicht erforderlich. Die wichtigsten Voraussetzungen sind die Bereitschaft, sich wöchentlich mit dem Patenkind zu treffen und eine verlässliche und vertrauensvolle Ansprechperson zu sein. Patinnen und Paten sind an anderen Kulturen und Lebensweisen sowie an einem gegenseitigen Austausch interessiert und begegnen den Jugendlichen mit Respekt und Akzeptanz. Voraussetzungen in Kürze:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Nicht vorbestraft
  • Bereitschaft, sich wöchentlich über 6 Monate mit dem Patenkind zu treffen

Gemeinsam sind Sie mit dem Patenkind darum bemüht, eine schöne Zeit zu verbringen und dem Kind oder Jugendlichen die neue Heimat näherzubringen. Als verlässliche und vertrauensvolle Ansprechperson nehmen Sie Ihr Patenkind an die Hand und unterstützen es bei alltäglichen Herausforderungen. Dabei haben Sie keine Fachperson zu ersetzen, sondern begleiten das Patenkind mit Ihren Ressourcen, Ihrem Know-how und Ihren Erfahrungen.

Nein. Bei der Patenschaft handelt es sich um keine finanzielle Unterstützung. 

Patenkinder sind unbegleitete asylsuchende Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren, die im Kanton Schwyz wohnhaft sind und sich freiwillig für eine Patenschaft entschieden haben.

Sie sind in Kontakt mit einem Menschen aus einem anderen Kulturkreis. Gemeinsam können Sie neues ausprobieren und entdecken. Bestenfalls gewinnen Sie eine neue Freundschaft. Mit Ihrem Engagement tragen Sie einen Teil zur Integration von Flüchtlingskindern bei.

Alle drei Monate organisiert das Projektteam ein Treffen, bei dem Sie sich mit anderen Patinnen und Paten austauschen können. Das Projektteam steht Ihnen bei Fragen oder Anliegen jederzeit zur Verfügung und vermittelt bei Schwierigkeiten. 

Die Zeit bis zur Volljährigkeit stellt für Flüchtlingskinder eine kritische Lebensphase dar, die mit erheblichen Folgen und grosser Unsicherheit verbunden ist.

Das Erreichen der Volljährigkeit bedeutet nicht, dass man automatisch selbständig und unabhängig ist. Ohne die von der Familie gebotene Unterstützung und feste Bezugspunkte, ist es für Flüchtlingskinder noch viel schwieriger, den Alltag zu bestreiten.

Mit Hilfe einer Patenschaft erhalten sie die Möglichkeit stabile Beziehungen aufzubauen und ihr Leben selbständig und selbstbestimmt in Angriff zu nehmen.

Der Kanton Schwyz beauftragt Caritas Schweiz damit, die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) ihrem Alter gerecht zu betreuen. Untergebracht sind die Jugendlichen im Zentrum Biberhof in Bennau.

Im Rahmen dieses Leistungsauftrags stellte sich die Frage, wie die Betreuung von Flüchtlingskindern nach Erreichen der Volljährigkeit und somit nach dem Verlust der Schutzbedürftigkeit geregelt werden kann. Zwei Studentinnen der Hochschule Luzern Soziale Arbeit (HSLU) haben ein Patenschaftskonzept für unbegleitete asylsuchende Jugendliche im Alter von 16 bis 21 Jahren ausgearbeitet, erfolgreich umgesetzt und der Caritas Schweiz zur Weiterführung übergeben. 

Wenn Sie als Patin oder Pate Ihrer Familie und Freunden von den Erfahrungen der Patenschaft erzählen, erlangt das Projekt wertvolle Bekanntheit. Zusätzlich können Sie Flyer ausdrucken und in der Schule, bei der Arbeit oder im Verein auflegen. Dadurch werden weitere Personen auf das Projekt aufmerksam.

Wenn Ihnen das Projekt Freude bereitet und am Herzen liegt, können Sie auch aktiv mitarbeiten und das Angebot gemeinsam mit dem Projekt-Team vorantreiben.

Kontakt

Patenschaften Kanton Schwyz

Caritas SchweizBahnhofstrasse 1
CH-6410 Goldau

+41 41 859 00 57

Titelbild: Patenschaften für Flüchtlingskinder © Thomas Plain